Quellensteuer, Doppelbesteuerung, Betriebsstätten und grenzüberschreitende Strukturen.
Wir prüfen die polnischen Steuerfolgen internationaler Zahlungen und Geschäftstätigkeiten. Bei Beziehungen zu Deutschland und Österreich berücksichtigen wir das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen und erforderliche Nachweise.
Internationales Steuerrecht und Quellensteuer in Polen
Eine Zahlung über die Grenze kann steuerliche Pflichten auslösen, die auf der Rechnung nicht sichtbar sind. Wir beraten zu polnischer Quellensteuer (WHT), Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstättenrisiken und grenzüberschreitenden Transaktionen. Im Mittelpunkt stehen Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Polen, darunter deutsche und österreichische Unternehmensgruppen.
Quellensteuer bei Zahlungen aus Polen
Bei Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmten Dienstleistungen ist zunächst zu prüfen, ob polnische Quellensteuer anfällt. Eine Ansässigkeitsbescheinigung allein beantwortet nicht jede Frage. Maßgeblich sind die Zahlungsart, der Empfänger, die einschlägigen Vorschriften und die Voraussetzungen einer Befreiung oder eines ermäßigten Satzes.
Wir prüfen die Unterlagen zum Empfänger, den wirtschaftlichen Hintergrund der Zahlung und die erforderliche Sorgfalt des polnischen Zahlers. Dazu können auch die wirtschaftliche Berechtigung, Zahlungsströme innerhalb einer Gruppe sowie besondere Erhebungs- und Erstattungsverfahren gehören.
Deutschland–Polen und Österreich–Polen: das passende Abkommen prüfen
Für Unternehmen aus Deutschland und Österreich gelten unterschiedliche Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen. Eine Regel aus dem deutsch-polnischen Abkommen lässt sich daher nicht ungeprüft auf einen österreichischen Gesellschafter übertragen. Wir ordnen Einkünfte der einschlägigen Abkommenskategorie zu und prüfen die polnischen Voraussetzungen für die Anwendung.
Auch Änderungsprotokolle und gegebenenfalls das multilaterale Übereinkommen (MLI) müssen berücksichtigt werden. Ob eine Steuer im Ansässigkeitsstaat angerechnet oder die Einkunft dort freigestellt wird, ist gesondert zu beurteilen. Die Abstimmung mit Ihrem deutschen oder österreichischen Berater verhindert, dass nur eine Seite des Sachverhalts betrachtet wird.
Betriebsstätte und steuerliche Ansässigkeit
Mitarbeiter, Vertreter, Geschäftsräume oder Projekte in Polen können Fragen nach einer steuerlichen Betriebsstätte aufwerfen. Dabei sind die tatsächlichen Befugnisse und Abläufe relevant, nicht allein der Vertragstitel. Wir prüfen das polnische Risiko und welche Registrierung, Gewinnabgrenzung oder Erklärung daraus folgen kann.
Bei Entscheidungen über die Leitung einer Gesellschaft oder die Struktur von Auslandseinkünften können außerdem Ansässigkeit, Hinzurechnungsbesteuerung (CFC) und weitere grenzüberschreitende Regeln relevant werden. Diese Themen benötigen eine eigenständige Prüfung.
Unsere Leistungen
- Analyse der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen und der polnischen Besteuerungsrechte;
- Prüfung, Erklärung und Abwicklung polnischer Quellensteuer einschließlich der Dokumentation für eine Entlastung;
- Beurteilung grenzüberschreitender Lieferungen und Dienstleistungen im Umsatzsteuerrecht;
- Verfahren für innergemeinschaftliche Transaktionen, Reihengeschäfte und Reverse Charge;
- Prüfung von Betriebsstättenrisiken, Ansässigkeitsfragen und CFC-Sachverhalten;
- steuerliche Einordnung von Auslandseinkünften und geplanten Änderungen einer Gruppenstruktur.
Eine WHT-Prüfung vor der Zahlung organisieren
Bei wiederkehrenden Zahlungen sollte feststehen, wer die Unterlagen anfordert, wer sie beurteilt und wann die Prüfung zu aktualisieren ist. Wir verbinden die Einordnung der Zahlung mit einer Dokumentenliste und den nächsten Schritten für die polnische Gesellschaft. Eine Erklärung des Empfängers ersetzt nicht jede weitere Prüfung.
Geben Sie neben dem Empfängerstaat die Zahlungsart, die Verbindungen zwischen den Gesellschaften und die bereits gezahlten sowie geplanten Jahresbeträge an. Bei Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden können andere Voraussetzungen zu prüfen sein als bei Dienstleistungsentgelten. Ob ein besonderes Erhebungs- und Erstattungsverfahren relevant ist, beurteilen wir für die konkrete Zahlung.
Welche Unterlagen helfen beim ersten Gespräch?
Nennen Sie beteiligte Länder und Gesellschaften, Zahlungsart, Beträge und den geplanten Zeitpunkt. Hilfreich sind eine Beteiligungsübersicht und die wesentlichen Verträge. Bei konzerninternen Vorgängen können zusätzlich Verrechnungspreise und polnische Umsatzsteuer zu prüfen sein.
Besprechen Sie Ihre Frage mit uns
Schildern Sie kurz den Sachverhalt und nennen Sie gegebenenfalls eine laufende Frist. Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

Praktischer Leitfaden
Quellensteuer in Polen: Unterlagen vor einer konzerninternen Zahlung