Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Nachfolge rechtlich und steuerlich vorbereiten.
Wir begleiten Veränderungen der Rechtsform, Unternehmensstruktur und Eigentumsverhältnisse. Ausgehend von Ihrem geschäftlichen Ziel prüfen wir Steuern und Haftung, erstellen die Dokumente und legen die Reihenfolge der Schritte fest.
Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften in Polen
Eine Umstrukturierung beginnt mit einem unternehmerischen Ziel: Sie wollen einen Investor aufnehmen, Geschäftsbereiche trennen, Haftungsrisiken abgrenzen oder die Nachfolge vorbereiten. Wir vergleichen die rechtlichen und steuerlichen Folgen möglicher Strukturen, planen die Reihenfolge der Schritte und begleiten die Umsetzung nach polnischem Recht.
Welche Veränderung braucht Ihr Unternehmen?
Ein Rechtsformwechsel löst andere Fragen aus als die Übertragung eines Betriebsteils oder eine Verschmelzung. Vor einer Empfehlung betrachten wir Vermögen, Verbindlichkeiten, bestehende Verträge, Genehmigungen und die Beteiligungsverhältnisse. Die gewünschte Zielstruktur muss nicht nur steuerlich, sondern auch im Geschäftsalltag funktionieren.
- Umwandlung: Wechsel der Rechtsform und Prüfung der Auswirkungen auf Gesellschafter, Haftung und Besteuerung;
- Verschmelzung: Zusammenführung von Gesellschaften und Vorbereitung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte;
- Spaltung oder Ausgliederung: Trennung von Tätigkeiten und Vermögen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen;
- Unternehmensnachfolge: Gestaltung des Übergangs von Kontrolle und wirtschaftlicher Beteiligung auf die nächste Generation;
- Vorbereitung auf Investoren oder Verkauf: Ordnung der Unternehmensstruktur und Identifizierung rechtlicher und steuerlicher Risiken.
Reihenfolge und Dokumentation entscheiden mit
Dieselbe Zielstruktur kann auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Wir prüfen deshalb nicht nur den Endzustand, sondern jeden Zwischenschritt. Eine steuerneutrale Behandlung darf nicht vorausgesetzt werden: Sie hängt von den gesetzlichen Bedingungen, der Art der Transaktion und den wirtschaftlichen Gründen ab.
Sie erhalten einen Ablaufplan mit den erforderlichen Beschlüssen, Verträgen, Anmeldungen und Abhängigkeiten. Wir bereiten gesellschaftsrechtliche Unterlagen vor und begleiten die Eintragung in das polnische Landesgerichtsregister (KRS). Notarielle und weitere gesetzlich notwendige Schritte werden in die Planung einbezogen.
Nachfolge ist mehr als die Übertragung von Anteilen
Wer soll das Unternehmen führen, wer soll an den Erträgen beteiligt werden und wie werden Konflikte zwischen Nachfolgern vermieden? Diese Fragen klären wir vor der Wahl einer Rechtsform. Eine polnische Familienstiftung kann eine Option sein, passt aber nicht zu jeder Familie oder Vermögensstruktur.
Grenzüberschreitende Gruppenstrukturen
Bei deutschen oder österreichischen Gesellschaftern betrachten wir die polnischen Folgen zusammen mit den grenzüberschreitenden Schnittstellen. Dazu gehören mögliche Quellensteuer- und Abkommensfragen sowie neue konzerninterne Beziehungen, für die eine Verrechnungspreisanalyse erforderlich werden kann. Fragen des ausländischen Rechts werden im vereinbarten Umfang mit den dortigen Beratern abgestimmt.
Begleitung nach der Eintragung
Mit der Registereintragung ist nicht jede Aufgabe abgeschlossen. Je nach Projekt unterstützen wir bei Folgepflichten, internen Unterlagen und der steuerlichen Behandlung der neuen Struktur. So wird aus dem rechtlichen Plan ein Ablauf, mit dem Geschäftsführung und Buchhaltung arbeiten können.
Besprechen Sie Ihre Frage mit uns
Schildern Sie kurz den Sachverhalt und nennen Sie gegebenenfalls eine laufende Frist. Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
