Die polnische Besteuerung thesaurierter Gewinne prüfen, einführen und laufend begleiten.
Die estnische CIT ist eine besondere Besteuerungsform in Polen. Wir berechnen die Auswirkungen, prüfen Gesellschafterstruktur und Voraussetzungen und begleiten die Umstellung sowie die anschließenden Abrechnungen.
Estnische CIT in Polen: Besteuerung von Unternehmensgewinnen
Die sogenannte estnische CIT ist ein polnisches Körperschaftsteuermodell für Gesellschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie setzt keine Gesellschaft in Estland voraus. Wir prüfen, ob das Modell zu Ihren Investitionsplänen, Gewinnausschüttungen und Beziehungen zu Gesellschaftern passt — und welche Pflichten nach dem Wechsel entstehen.
Der Eintritt in das System ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist, ob die Gesellschaft die Bedingungen dauerhaft einhält und Transaktionen mit Gesellschaftern richtig behandelt. Unsere Berechnung beruht auf Ihren Zahlen und den geplanten Vorgängen.
Wann lohnt sich eine Prüfung?
- Sie reinvestieren einen wesentlichen Teil der Gewinne und schütten nur selten aus;
- größere Anschaffungen stehen an und die Liquidität soll im Unternehmen bleiben;
- an der Gesellschaft sind ausschließlich natürliche Personen beteiligt;
- Sie haben eine allgemeine Empfehlung zum Wechsel erhalten, aber noch keinen Vergleich anhand Ihrer Unternehmensdaten;
- die Gesellschaft nutzt das Modell bereits und plant Darlehen, Mietverträge oder Dienstleistungen mit Gesellschaftern;
- ein Investor, eine Umwandlung oder eine Sacheinlage ist vorgesehen.
Gerade bei den letzten beiden Punkten muss die Prüfung vor der Transaktion erfolgen. Ein Vorgang kann eine zusätzliche Besteuerung auslösen oder die Berechtigung zur Nutzung des Systems gefährden.
Wie funktioniert das Modell?
Bei der regulären polnischen CIT wird grundsätzlich der steuerliche Jahresgewinn erfasst. Im estnischen Modell gehören insbesondere ausgeschüttete Gewinne, gesetzlich definierte verdeckte Gewinne und betriebsfremde Aufwendungen zu den steuerpflichtigen Kategorien. Werden Gewinne im Unternehmen belassen, kann ihre Besteuerung aufgeschoben werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Zahlung bis zur Dividende steuerfrei bleibt.
| Prüfpunkt | Reguläre CIT | Estnische CIT |
|---|---|---|
| Besteuerung | Grundsätzlich auf Basis des steuerlichen Jahresgewinns | Insbesondere bei Ausschüttungen und weiteren gesetzlich erfassten Vorgängen |
| Gesellschaftsebene | 9 % oder 19 %, abhängig von den Voraussetzungen | 10 % oder 20 %, abhängig von den Voraussetzungen |
| Gesellschafter | Je nach Rechtsform und Struktur | Nur natürliche Personen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen |
| Wesentliche laufende Aufgabe | Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens | Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen und steuerpflichtigen Ereignisse |
Die Steuersätze auf Gesellschaftsebene beschreiben nicht die gesamte Belastung einer Ausschüttung. Eine häufig genannte kombinierte Belastung von rund 20 % beziehungsweise 25 % beruht auf einer modellhaften Gewinnausschüttung an eine natürliche Person und der entsprechenden Anrechnung. Bei ausländischen Gesellschaftern müssen zusätzlich deren steuerliche Situation und das anwendbare Abkommen untersucht werden.
Voraussetzungen und Ausschlüsse
Wir prüfen insbesondere Rechtsform, Gesellschafterkreis, Beteiligungen an anderen Unternehmen, passive Einnahmen, Beschäftigung beziehungsweise Vergütungsaufwand sowie die Rechnungslegung. Sonderregeln und Übergangserleichterungen gelten unter anderem für kleine Steuerpflichtige und neu gegründete Unternehmen. Eine einzelne erfüllte Bedingung reicht nicht aus.
Für internationale Gruppen ist ein Punkt besonders wichtig: Eine Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft als Gesellschafterin kann dieses Modell nicht ohne Weiteres wählen. Eine deutsche GmbH oder österreichische GmbH als Anteilseignerin steht der Voraussetzung ausschließlich natürlicher Personen entgegen. Eine Umstrukturierung allein zur Herstellung der Voraussetzungen muss einschließlich ihrer eigenen steuerlichen Folgen geprüft werden.
Auch bestimmte Umstrukturierungen und steuerbefreite Tätigkeiten im Rahmen einer Sonderwirtschaftszone oder einer Unterstützungsentscheidung können Ausschlüsse auslösen. Die Polnische Investitionszone und die estnische CIT sind deshalb nicht als beliebig kombinierbare Vorteile zu behandeln.
Verdeckte Gewinne: Verträge mit Gesellschaftern prüfen
Darlehen, Mieten, Vergütungen und andere Leistungen an Gesellschafter oder verbundene Personen erfordern eine Prüfung ihres tatsächlichen Inhalts. Fremdübliche Konditionen sind wichtig, beantworten aber nicht allein, ob ein gesetzlich erfasster verdeckter Gewinn vorliegt. Auch die betriebliche Notwendigkeit und der Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung können entscheidend sein.
Unsere Begleitung
- Vergleich der Modelle anhand von Gewinnen, Investitionen und geplanten Ausschüttungen;
- Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, Ausschlüsse und notwendigen vorbereitenden Maßnahmen;
- Begleitung des Wechsels einschließlich steuerlicher Anpassungen und erforderlicher Erklärungen;
- Einrichtung einer Kontrolle für laufende Vorgänge und Geschäfte mit Gesellschaftern;
- Unterstützung bei Einzelauskünften, Prüfungen sowie einem späteren Ausstieg aus dem Modell.
Häufige Fragen
Muss ich eine Gesellschaft in Estland gründen?
Nein. Es geht um eine Wahlmöglichkeit des polnischen Körperschaftsteuerrechts für bestimmte polnische Gesellschaften.
Ist jeder einbehaltene Gewinn steuerfrei?
Das Modell kann die Besteuerung thesaurierter Gewinne aufschieben. Andere gesetzliche Kategorien — etwa verdeckte Gewinne oder betriebsfremde Aufwendungen — können dennoch Steuer auslösen.
Kann ich das Modell später wieder verlassen?
Ein Ausstieg ist möglich. Vorher müssen die steuerlichen Folgen für während des Regimes erzielte Gewinne, laufende Pflichten und die Bedingungen eines späteren Wiedereintritts berechnet werden.
Besprechen Sie Ihre Frage mit uns
Schildern Sie kurz den Sachverhalt und nennen Sie gegebenenfalls eine laufende Frist. Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

