Offene Forderungen gegen polnische Schuldner prüfen und durchsetzen.
Wir prüfen Anspruch, Verjährung und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, bevor weitere Kosten entstehen. Wir begleiten Verhandlungen, Gerichtsverfahren und Vollstreckung und helfen, Zahlungsbedingungen besser abzusichern.
Inkasso und Forderungseinzug in Polen
Eine offene Rechnung ist noch kein sicher realisierbarer Anspruch. Wir helfen Unternehmen aus Polen, Deutschland und Österreich, Forderungen gegen polnische Schuldner zu prüfen und durchzusetzen: von der Zahlungsaufforderung über Verhandlungen und Gerichtsverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.
Am Anfang stehen die Unterlagen, die Verjährungsfrist und die wirtschaftliche Situation des Schuldners. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, welcher Aufwand für den Forderungseinzug sinnvoll ist.
Wann Sie sich melden sollten
- Ihr Kunde zahlt trotz wiederholter Zusagen nicht.
- Der Schuldner bestreitet die Leistung oder beruft sich auf Mängel.
- Sie kennen die Verjährungsfrist nicht oder vermuten, dass sie bald abläuft.
- Sie haben bereits ein Urteil, aber bislang keine Zahlung erhalten.
- Die Schuldnergesellschaft hat offenbar kein verwertbares Vermögen.
- Sie möchten Zahlungsbedingungen und Sicherheiten vor dem nächsten Geschäft verbessern.
Unterlagen und Erfolgsaussichten prüfen
Wir sichten Vertrag, Rechnung, Leistungsnachweise, Abnahmeunterlagen und die bisherige Korrespondenz. Eine Rechnung allein beweist nicht jeden streitigen Anspruch. Deshalb klären wir, welche Tatsachen dokumentiert sind und welche Einwendungen zu erwarten sind.
Die Verjährungsfrist wird für den konkreten Anspruch berechnet. Für viele geschäftliche Ansprüche gilt in Polen grundsätzlich eine dreijährige Frist; besondere Vorschriften können jedoch andere Fristen vorsehen. Auch der Fristbeginn und Ereignisse, die den Lauf beeinflussen, müssen geprüft werden. Eine bloße Zahlungsaufforderung bietet nicht automatisch Schutz vor Verjährung.
Verhandlung, Gericht oder europäisches Verfahren?
Bei einem langjährigen Kunden kann eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung sinnvoll sein. Bei einem unbekannten Schuldner und drohendem Vermögensverlust kann ein zügiges gerichtliches Vorgehen wichtiger sein. Wir erläutern die Kosten, Risiken und Voraussetzungen der jeweiligen Route.
Bei grenzüberschreitenden Forderungen prüfen wir auch das Europäische Mahnverfahren und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen. Ob diese Verfahren passen, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, der Zuständigkeit, dem Wert und den zu erwartenden Einwendungen ab. Auch die Anerkennung und Vollstreckung eines bereits in Deutschland oder Österreich ergangenen Titels kann eine Rolle spielen.
Nach dem Urteil: tatsächliche Zahlung erreichen
Ein Urteil ersetzt die Vollstreckung nicht. Wir unterstützen bei der Einleitung und Begleitung des Vollstreckungsverfahrens in Polen und bei der Suche nach rechtlich verwertbaren Informationen über Vermögenswerte. Wo Voraussetzungen für eine vorläufige Sicherung vorliegen, prüfen wir entsprechende Anträge.
Bleibt die Vollstreckung gegen eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolglos, kann eine Haftung ihrer Geschäftsleitungsmitglieder nach Artikel 299 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuchs zu prüfen sein. Diese Haftung tritt nicht in jedem Fall ein; Amtszeit, konkrete Verbindlichkeiten und gesetzliche Entlastungsgründe sind entscheidend.
Zinsen, Kosten und bessere Zahlungsbedingungen
Wir prüfen neben der Hauptforderung mögliche Verzugszinsen, gesetzliche Beitreibungspauschalen und erstattungsfähige Verfahrenskosten. Eine vollständige Erstattung sämtlicher Aufwendungen lässt sich nicht pauschal zusagen.
Für künftige Geschäfte unterstützen wir bei Zahlungsfristen, Abnahmeverfahren und Sicherheiten. Vertragsstrafen nach polnischem Zivilrecht betreffen grundsätzlich nicht die verspätete Erfüllung einer Geldzahlungspflicht; für verspätete Zahlungen sind die passenden Zins- und Sicherungsregelungen zu wählen.
Was wir für eine erste Einschätzung brauchen
Nennen Sie den offenen Betrag, das Fälligkeitsdatum und die Grundlage der Forderung. Schreiben Sie bitte dazu, ob der Schuldner Einwendungen erhebt, ein Gericht bereits entschieden hat oder eine Vollstreckung erfolglos war. Auf dieser Grundlage stimmen wir die weitere Prüfung ab.
Besprechen Sie Ihre Frage mit uns
Schildern Sie kurz den Sachverhalt und nennen Sie gegebenenfalls eine laufende Frist. Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

