Umsatzsteuer, Investitionen und steuerliche Abläufe im polnischen öffentlichen Sektor.
Wir unterstützen Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der Besteuerung ihrer Tätigkeiten und Investitionen. Wir prüfen den Vorsteuerabzug, die gemischte Nutzung von Infrastruktur und notwendige Korrekturen.
Steuerberatung für Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Polen
Bei kommunalen Investitionen beeinflusst die Umsatzsteuer, welcher Teil der Kosten tatsächlich im Haushalt verbleibt. Wir unterstützen polnische Gebietskörperschaften, ihre Einrichtungen und kommunale Gesellschaften bei der Einordnung von Tätigkeiten, beim Vorsteuerabzug und bei der steuerlichen Gestaltung von Projekten.
Die Beratung betrifft das polnische Recht. Auch bei Projekten mit Partnern aus Deutschland oder Österreich prüfen wir zuerst, welche Einrichtung handelt, wie das Vorhaben genutzt wird und welche Finanzierungsbedingungen gelten.
Umsatzsteuer bei öffentlichen Aufgaben und wirtschaftlicher Tätigkeit
Nicht jede Tätigkeit einer Gemeinde wird umsatzsteuerlich gleich behandelt. Hoheitliche Aufgaben, steuerpflichtige Leistungen und steuerfreie Tätigkeiten können innerhalb derselben Organisation zusammentreffen. Wir prüfen die jeweilige Leistung und ihre Rechtsgrundlage, bevor wir Aussagen zur Umsatzsteuer und zum Vorsteuerabzug treffen.
Bei Investitionen mit gemischter Nutzung untersuchen wir die Zuordnung von Aufwendungen sowie die anwendbaren Aufteilungsmaßstäbe. Ein pauschaler Prozentsatz ohne Bezug zum tatsächlichen Einsatz der Infrastruktur kann zu falschen Ergebnissen führen. Deshalb beziehen wir Verträge, Nutzungsdaten und die Organisation der jeweiligen Einrichtung ein.
Investitionen vor der Abrechnung prüfen
- Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie andere kommunale Anlagen;
- Sport-, Kultur- und Bildungseinrichtungen mit unterschiedlicher Nutzung;
- Vermietung, Verpachtung und Überlassung kommunalen Vermögens;
- EU-geförderte Vorhaben und die Behandlung der Umsatzsteuer als förderfähige Ausgabe;
- Übertragung von Vermögen oder Aufgaben auf kommunale Gesellschaften;
- Korrekturen und Änderungen der Verwendung bereits fertiggestellter Investitionen.
Eine Förderung und ein steuerlicher Vorsteuerabzug sind getrennt zu prüfen. Wir stimmen die steuerliche Beurteilung auf die Projektunterlagen ab, ohne eine Förderzusage oder die Entscheidung der zuständigen Stelle vorwegzunehmen.
Laufende Abläufe und Auskünfte
Wir unterstützen bei der Abstimmung zwischen zentraler Verwaltung und einzelnen Einrichtungen, bei der Dokumentation von Umsätzen und bei Fragen zu Rechnungen, JPK und KSeF. Ziel ist ein Verfahren, das im Alltag funktioniert und dessen Zuständigkeiten klar sind.
Bei auslegungsbedürftigen Sachverhalten bereiten wir Anträge auf individuelle steuerliche Auskunft vor. Wir beschreiben die tatsächliche oder geplante Gestaltung präzise und prüfen, welche Fragen eine solche Auskunft überhaupt klären kann. Ihr Schutz hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Übereinstimmung zwischen Antrag und tatsächlichem Vorgehen ab.
Wenn die Finanzverwaltung nachfragt
Wir analysieren Prüfungsfeststellungen, bereiten Antworten und Rechtsbehelfe vor und vertreten Mandanten in steuerlichen Verfahren. Dabei verbinden wir die steuerlichen Argumente mit den konkreten Projektunterlagen und der Nutzung des Vermögens.
Schildern Sie uns, um welche Einrichtung oder Investition es geht, wie sie genutzt wird und ob bereits eine Frist läuft. Danach stimmen wir den Prüfungsumfang und die benötigten Unterlagen mit Ihnen ab.
Besprechen Sie Ihre Frage mit uns
Schildern Sie kurz den Sachverhalt und nennen Sie gegebenenfalls eine laufende Frist. Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

