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Verrechnungspreise in Polen: Dokumentationsschwellen und Pflichten

Bürotürme mit Brücken auf unterschiedlichen Höhen
Konzeptillustration zum Beitrag „Verrechnungspreise in Polen: Dokumentationsschwellen und Pflichten“.

Geprüft: 13. Oktober 2026 · Polnisches Recht und Steuern

Eine Prüfung der Verrechnungspreispflichten sollte für jede Transaktion zu einer nachvollziehbaren Entscheidung führen: lokale Dokumentation erstellen, eine Befreiung belegen oder eine gesonderte Meldepflicht beachten. Eine Liste der Jahresumsätze mit Konzerngesellschaften reicht dafür nicht aus. Entscheidend sind die Beziehungen zwischen den Beteiligten, die wirtschaftlichen Merkmale und der richtig bestimmte Transaktionswert. Dieser Beitrag betrifft polnische Gesellschaften, die der Körperschaftsteuer CIT unterliegen.

Zuerst den Prüfungsumfang festlegen

Bestimmen Sie das Steuerjahr und die verbundenen Unternehmen. Berücksichtigen Sie Veränderungen der Beteiligungen sowie den tatsächlichen Einfluss auf Geschäftsentscheidungen. Ein Beteiligungsdiagramm bildet nicht jede relevante Beziehung ab. Erfassen Sie anschließend die tatsächlich durchgeführten Geschäfte: Waren, Dienstleistungen, Darlehen, Garantien und weitere wirtschaftliche Vorgänge.

Jede Transaktionsgruppe benötigt eine verständliche Beschreibung. Das Konto „Konzernleistungen“ kann wirtschaftlich unterschiedliche Tätigkeiten enthalten. Umgekehrt können mehrere Verträge mit verschiedenen Gesellschaften eine gleichartige Transaktion bilden. Die Zusammenfassung sollte sachlich begründet werden und nicht lediglich der Struktur eines Datenexports folgen.

Lassen Sie die Beschreibung durch die verantwortliche Fachabteilung bestätigen. Ein technisch sauberer Buchhaltungsauszug schützt nicht davor, einen wirtschaftlich falsch eingeordneten Vorgang in alle weiteren Arbeitsschritte zu übernehmen.

Schwelle und Bewertungsregel zusammen prüfen

Die grundlegenden Schwellen für die lokale Dokumentation betragen 10 Millionen PLN für Waren- und Finanztransaktionen sowie 2 Millionen PLN für Dienstleistungen und sonstige Transaktionen. Maßgeblich ist jeweils die gleichartige kontrollierte Transaktion; Aufwands- und Ertragsseite werden getrennt betrachtet. Die Zahl der Rechnungen oder Geschäftspartner entscheidet nicht über die Zusammenfassung. Grundlage sind Artikel 11k–11l des polnischen CIT-Gesetzes.

Nicht jeder Wert ergibt sich aus Rechnungen. Bei einem Darlehen kommt es auf den Kapitalbetrag, bei einer Garantie auf die Garantiesumme an. Prüfen Sie außerdem Währungsumrechnung und die Behandlung der Umsatzsteuer, insbesondere nicht abziehbarer Beträge. Für Geschäfte mit Unternehmen in sogenannten Steueroasen gelten gesonderte Regeln und niedrigere Schwellen. Solche Vorgänge sollten früh gekennzeichnet werden.

Modellbeispiel: zwei Verträge unter der Einzelschwelle

Eine polnische Gesellschaft bezieht vergleichbare Unterstützungsleistungen von zwei verbundenen Unternehmen. Die nach den Dokumentationsregeln ermittelten Werte betragen 1,4 und 1,2 Millionen PLN. Jeder einzelne Vertrag liegt unter 2 Millionen PLN.

Bestätigt die wirtschaftliche Prüfung eine gleichartige Transaktion, beträgt der Gesamtwert 2,6 Millionen PLN. Die Dienstleistungsschwelle ist überschritten. Dabei wird angenommen, dass keine Befreiung nach Artikel 11n vorliegt. Auch die umgekehrte Vereinfachung wäre unzuverlässig: Unterschiedliche Leistungen desselben Anbieters sind nicht allein wegen des gemeinsamen Vertragspartners gleichartig. Halten Sie die Begründung und die verwendeten Berechnungen fest.

Befreiung und Meldung getrennt beurteilen

Vor dem endgültigen Schwellenvergleich sind die Werte der nach Artikel 11n befreiten Transaktionen gemäß Artikel 11l Absatz 3 auszunehmen. Bei inländischen Geschäften müssen die Voraussetzungen für die beteiligten Unternehmen untersucht werden. Zwei polnische Anschriften genügen dafür nicht. Dokumentieren Sie Rechtsgrundlage und Nachweise für das geprüfte Jahr. Veränderungen der steuerlichen Situation können eine frühere Beurteilung überholen.

Prüfen Sie TPR und die Gruppendokumentation gesondert. Eine Befreiung von der lokalen Dokumentation kann eine TPR-Meldung dennoch erforderlich machen. Grundsätzlich endet die Frist für die lokale Dokumentation mit dem zehnten Monat nach dem Steuerjahr, für TPR mit dem elften. Die konkreten Kalendertage sind anhand des jeweiligen Steuerjahres und der Fristenregeln zu bestimmen.

Inländische Befreiung: jede Partei prüfen

Art. 11n Nr. 1 verlangt für jede Partei des inländischen Geschäfts kumulativ die einschlägigen Voraussetzungen: keine persönliche Befreiung nach Art. 6, keine Sonderwirtschaftszonen- oder PSI-Befreiung nach Art. 17 Abs. 1 Nr. 34 und 34a und keinen steuerlichen Verlust. Prüfen Sie bei Verlusten die betreffende Einkunftsquelle und die für den Sachverhalt maßgebliche Auslegung statt nur das handelsrechtliche Ergebnis. Holen Sie jährliche Bestätigungen aller Parteien ein. Prüfen Sie anschließend TPR gesondert: Dokumentationsfreiheit bedeutet nicht automatisch Meldefreiheit.

Checkliste und nächster Schritt

  • Steuerjahr und vollständige Übersicht verbundener Unternehmen bestätigen.
  • Den wirtschaftlichen Gegenstand jeder Transaktionsgruppe beschreiben.
  • Gleichartigkeit begründen und Aufwands- sowie Ertragsseite trennen.
  • Werte, Währungen, Umsatzsteuer und Finanzierungsregeln prüfen.
  • Befreiungen mit Rechtsgrundlage und Nachweisen dokumentieren.
  • Local File, TPR und Master File einzeln beurteilen.

Als Ergebnis empfiehlt sich ein Zuordnungsregister mit Datenverantwortlichen und offenen Fragen. TLP kann im Rahmen der Verrechnungspreisberatung die Einordnung und Pflichten der polnischen Gesellschaft prüfen. Beginnen Sie mit einer Liste der Transaktionsarten und dem Steuerjahr, damit die Prüfung die entscheidenden Abgrenzungsfragen erfasst.

Häufige Fragen

Welche grundlegenden Dokumentationsschwellen gelten in Polen?

Grundsätzlich 10 Mio. PLN für homogene Waren- und Finanztransaktionen sowie 2 Mio. PLN für Dienstleistungen und sonstige Transaktionen. Bewertung, Transaktionsseite und Sonderregeln sind zusätzlich zu prüfen.

Vermeiden zwei Verträge unter der Schwelle stets die Dokumentation?

Nein. Bilden sie eine homogene Transaktion, können ihre Werte auch bei verschiedenen Vertragspartnern zusammenzurechnen sein. Umgekehrt bedeutet ein Vertragspartner nicht automatisch nur eine Transaktion.

Entfällt mit der lokalen Dokumentation auch TPR?

Nicht immer. Nach Prüfung der Befreiung sind TPR und Master File gesondert zu beurteilen. Das Ergebnis des Vorjahres ersetzt keine aktuelle Prüfung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Polnisches CIT-Gesetz
  2. Polnisches Finanzministerium — Verrechnungspreise und TPR
  3. Polnisches CIT-Gesetz

Informationsbeitrag. Die Beurteilung eines konkreten Falls erfordert dessen Tatsachen und die für den jeweiligen Zeitraum geltenden Regeln.